Suppen-Recht

Nicht jedem ist bekannt, dass sich die Hersteller von Suppen und Soßen schon vor Jahrzehnten in einer Industrierichtlinie auf Mindestqualitätsstandards für einige ihrer wichtigsten Produkte verständigt haben. Man muss sie nicht kennen, um eine gute Suppe genießen zu können. Aber wer tiefer sch(l)ürfen möchte, kommt an der Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen nicht vorbei.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. hat im Januar 2023 die von Kulinaria Deutschland e. V. – Verband der Hersteller kulinarischer Lebensmittel – vorgelegte Neufassung der Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen veröffentlicht.

Die Richtlinie blickt im Jahr 2023 auf eine lange Tradition zurück. Weniger als ein Jahr nach seiner Gründung stand der Verband der Suppenindustrie im Juni 1950 vor der Herausforderung, dass die „Anordnung über die Herstellung und den Absatz von kochfertigen Suppen, Soßen, Fleischbrühen und ähnlichen Erzeugnissen“ vom 16. September 1948 der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Vereinigten Wirtschaftsgebietes außer Kraft trat. Um einen rechtssatzlosen Zustand zu vermeiden und gleichzeitig dem Umstand Rechnung zu tragen, dass dem Wandel unterworfene Verzehrsgewohnheiten nicht durch eine starre Verordnung geregelt werden sollten, erarbeitete der Verband im Einverständnis mit dem zuständigen Bundesministerium noch im selben Jahr die "Richtlinien über Suppen- und Soßenerzeugnisse in trockener und Pastenform".

Mit der Integration der „Beurteilungshinweise für flüssige Suppen in luftdicht verschlossenen Behältnissen“ (1965) des Verbandes der deutschen Fleischwaren- und Feinkostindustrie entstand schließlich die „Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen“, welche zuletzt im Jahr 1979 überarbeitet wurde. Anspruch der Richtlinie ist es – heute wie damals – den aktuellen redlichen Handelsbrauch für den Verkehr mit diesen Erzeugnissen in Deutschland zu beschreiben.

Daneben gibt es Europäische Beurteilungsmerkmale für Brühen (Bouillons) und Consommés, die auch für klare Suppen gelten (denn die Begriffe „klare Fleischsuppe“ und „Fleischbrühe“ werden synonym verwendet): den Code of Practice for Bouillons and Consommés.

Nach dem Anwendungsbereich der beiden Richtlinien ist die Unterscheidung zwischen Suppen und Brühen wesentlich, denn die Richtlinie zur Beurteilung von Suppen und Soßen gilt nicht für Brühen; hier sind als speziellere Norm vorrangig die Europäischen Beurteilungsmerkmale anzuwenden. Worin besteht also der Unterschied? Zugespitzt ausgedrückt: In der Verwendung von Bindemitteln, die bei der Herstellung von Brühen keine Verwendung finden, denn Brühen sind klare Flüssigkeiten (wobei auch eine gewisse Trübung aus einer Brühe nicht sofort eine Suppe macht).